Leistungen der Krankenversicherung in jedem Tarif anders
Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt. Wer sich privat versichern möchte, kann zwischen hunderten von Angeboten und Tarifkombinationen wählen. Welche Behandlungen, Untersuchungen und medizinische Leistungen Patienten überhaupt erstattet bekommen, und welchen Anteil der Rechnung die private Krankenversicherung übernimmt, hängt vom einzelnen Vertrag ab.
Lücken im Schutz: Später höher versichern ist oft nicht möglich
Fehlt eine wichtige Leistung, können Kunden sie nicht einfach später „nachkaufen“, wenn sie sie im Krankheitsfall benötigen. Die Versicherer können sie wegen ihres Gesundheitszustandes ablehnen oder Risikozuschläge verlangen. Alle Leistungen, die ein Tarif nicht abdeckt, müssen sie dann entweder selbst bezahlen oder darauf verzichten. Auch beim Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers müssen Kunden für höhere Leistungen eine erneute Gesundheitsprüfung machen.
Neuer Vertrag oder Tarifwechsel: Erst Leistungen checken
Deshalb ist es wichtig, vorher genau zu prüfen, welchen Versicherungsschutz ein Vertrag enthält. Mit den Angeboten aus unserem Vergleich Private Krankenversicherung sind Kunden auf der sicheren Seite. Wir haben nur Tarife in den Test aufgenommen, die einen Versicherungsschutz deutlich über den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten.
Doch was ist, wenn ein Versicherungsvertreter einen anderen Tarif vorschlägt? Und wie gehen bereits privat Versicherte vor, die in einen anderen Tarif ihrer Gesellschaft wechseln wollen? Dabei helfen unsere Checklisten.
Das bieten unsere Checklisten Private Krankenversicherung
- Angestellte, Selbstständige, Beamte:
- Sie erhalten als PDF zum Download zwei Checklisten: Eine gemeinsame für Angestellte und Selbstständige und eine weitere speziell für Beamte.
- Leistungen.
- Mit den Checklisten können Sie systematisch alle Leistungsbereiche prüfen: Bis zu welcher Höhe erstattet der Versicherer Arzthonorare? Zahlt er auch für rezeptfreie Medikamente? Wie viele Sitzungen Psychotherapie werden bezahlt? Liegen Sie im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer? Wie hoch ist der jährliche Selbstbehalt?
- Empfehlungen.
- Die Checklisten enthalten zu jedem Punkt die Empfehlungen der Stiftung Warentest oder Hinweise, was am Markt üblich ist. So können Sie sich orientieren.
- Ausfüllen.
- Die PDF-Checklisten enthalten verständliche Erläuterungen und sind ausfüllbar. Sie können sie ausdrucken oder auch am Computer bearbeiten, zum Beispiel per Laptop im Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater.
Neukunden: Hilfe bei Vergleich und Auswahl
Wer sich neu versichert, erhält mit der Checkliste eine Hilfe, um Angebote privater Krankenversicherungen zu vergleichen und die passende auszuwählen. Damit stellen Sie sicher, dass der Vertrag alles absichert, was Ihnen wichtig ist. Legen Sie zum Beispiel Wert auf Behandlungen beim Heilpraktiker oder wollen Sie sich eine möglichst umfangreiche Kostenerstattung für Zahnersatz sichern, zeigt Ihnen die Checkliste, was ein vorliegendes Angebot in diesen Punkten bietet. Wenn Sie ein besonders preisgünstiges Angebot suchen, hilft Ihnen die Checkliste, gefährliche Leistungslücken zu vermeiden.
Privat Versicherte: Wechsel in günstigere Tarife
Sind Sie bereits privat versichert, können Sie oft Beiträge sparen durch einen Wechsel in einen gleichartigen Tarif bei Ihrem Versicherer. Doch Vorsicht: Gleichartig heißt nicht gleichwertig. Mit der Checkliste können sie Punkt für Punkt Ihren jetzigen Vertrag und mögliche Alternativen durchgehen. So sehen Sie:
- Welche Mehrleistungen bietet ein anderer Tarif im Vergleich zu Ihrem derzeitigen Vertrag? Nur für diese darf der Versicherer nach einer erneuten Gesundheitsprüfung Risikozuschläge verlangen, und Sie können sie auch ausschließen.
- An welcher Stelle müssten Sie auf Leistungen verzichten? So können Sie bewusst entscheiden, ob es Ihnen die Beitragsersparnis wert ist, wenn Sie dafür künftig im Krankenhaus im Mehrbettzimmer liegen oder die Hälfte jeder Physiotherapie-Behandlung selbst bezahlen müssen.