Private Krankenversicherung: Checklisten für Angestellte, Selbstständige und Beamte

Leistungen der Kranken­versicherung in jedem Tarif anders

Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen in der privaten Kranken­versicherung nicht einheitlich geregelt. Wer sich privat versichern möchte, kann zwischen hunderten von Angeboten und Tarif­kombinationen wählen. Welche Behand­lungen, Unter­suchungen und medizi­nische Leistungen Patienten über­haupt erstattet bekommen, und welchen Anteil der Rechnung die private Kranken­versicherung über­nimmt, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

Lücken im Schutz: Später höher versichern ist oft nicht möglich

Fehlt eine wichtige Leistung, können Kunden sie nicht einfach später „nach­kaufen“, wenn sie sie im Krank­heits­fall benötigen. Die Versicherer können sie wegen ihres Gesund­heits­zustandes ablehnen oder Risiko­zuschläge verlangen. Alle Leistungen, die ein Tarif nicht abdeckt, müssen sie dann entweder selbst bezahlen oder darauf verzichten. Auch beim Tarifwechsel inner­halb des eigenen Versicherers müssen Kunden für höhere Leistungen eine erneute Gesund­heits­prüfung machen.

Neuer Vertrag oder Tarifwechsel: Erst Leistungen checken

Deshalb ist es wichtig, vorher genau zu prüfen, welchen Versicherungs­schutz ein Vertrag enthält. Mit den Angeboten aus unserem Vergleich Private Krankenversicherung sind Kunden auf der sicheren Seite. Wir haben nur Tarife in den Test aufgenommen, die einen Versicherungs­schutz deutlich über den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten.

Doch was ist, wenn ein Versicherungs­vertreter einen anderen Tarif vorschlägt? Und wie gehen bereits privat Versicherte vor, die in einen anderen Tarif ihrer Gesell­schaft wechseln wollen? Dabei helfen unsere Check­listen.

Das bieten unsere Check­listen Private Kranken­versicherung

Angestellte, Selbst­ständige, Beamte:
Sie erhalten als PDF zum Download zwei Check­listen: Eine gemein­same für Angestellte und Selbst­ständige und eine weitere speziell für Beamte.
Leistungen.
Mit den Check­listen können Sie systematisch alle Leistungs­bereiche prüfen: Bis zu welcher Höhe erstattet der Versicherer Arzt­honorare? Zahlt er auch für rezept­freie Medikamente? Wie viele Sitzungen Psycho­therapie werden bezahlt? Liegen Sie im Kranken­haus im Ein- oder Zweibett­zimmer? Wie hoch ist der jähr­liche Selbst­behalt?
Empfehlungen.
Die Check­listen enthalten zu jedem Punkt die Empfehlungen der Stiftung Warentest oder Hinweise, was am Markt üblich ist. So können Sie sich orientieren.
Ausfüllen.
Die PDF-Checklisten enthalten verständliche Erläuterungen und sind ausfüll­bar. Sie können sie ausdrucken oder auch am Computer bearbeiten, zum Beispiel per Laptop im Gespräch mit Ihrem Versicherungs­berater.

Neukunden: Hilfe bei Vergleich und Auswahl

Wer sich neu versichert, erhält mit der Check­liste eine Hilfe, um Angebote privater Kranken­versicherungen zu vergleichen und die passende auszuwählen. Damit stellen Sie sicher, dass der Vertrag alles absichert, was Ihnen wichtig ist. Legen Sie zum Beispiel Wert auf Behand­lungen beim Heilpraktiker oder wollen Sie sich eine möglichst umfang­reiche Kosten­erstattung für Zahn­ersatz sichern, zeigt Ihnen die Check­liste, was ein vorliegendes Angebot in diesen Punkten bietet. Wenn Sie ein besonders preisgüns­tiges Angebot suchen, hilft Ihnen die Check­liste, gefähr­liche Leistungs­lücken zu vermeiden.

Privat Versicherte: Wechsel in güns­tigere Tarife

Sind Sie bereits privat versichert, können Sie oft Beiträge sparen durch einen Wechsel in einen gleich­artigen Tarif bei Ihrem Versicherer. Doch Vorsicht: Gleich­artig heißt nicht gleich­wertig. Mit der Check­liste können sie Punkt für Punkt Ihren jetzigen Vertrag und mögliche Alternativen durch­gehen. So sehen Sie:

  • Welche Mehr­leistungen bietet ein anderer Tarif im Vergleich zu Ihrem derzeitigen Vertrag? Nur für diese darf der Versicherer nach einer erneuten Gesund­heits­prüfung Risiko­zuschläge verlangen, und Sie können sie auch ausschließen.
  • An welcher Stelle müssten Sie auf Leistungen verzichten? So können Sie bewusst entscheiden, ob es Ihnen die Beitrags­ersparnis wert ist, wenn Sie dafür künftig im Kranken­haus im Mehr­bett­zimmer liegen oder die Hälfte jeder Physio­therapie-Behand­lung selbst bezahlen müssen.