Alexandra T. ist Logopädin, war zunächst angestellt und gesetzlich versichert, bis sie sich selbstständig mit eigener Praxis machte und freiwillig gesetzlich versicherte. Alexandras Praxis ging pleite, sie konnte ihre Beiträge mehr bezahlen, machte Schulden bei der Krankenkasse und landete im Notlagentarif. Im letzten Jahr meldete sie Insolvenz an, zahlt Monat für Monat ihre Schulden ab, bis ihr in fünf Jahren die Restschuld erlassen werden wird – auch bei der Krankenkasse.
Marcel W. ist gesetzlich versichert. Er verlor seinen Job aufgrund seiner Krankheit Multipler Sklerose, wurde wohnungslos, meldete sich weder bei seiner Krankenkasse noch als arbeitslos und wurde automatisch in den freiwillig gesetzlich Versichertenstatus hochgestuft. Weil er die Beiträge nicht zahlte, sind bis heute 5000 Euro Beitragsschulden entstanden, die sich innerhalb von 4 Jahren noch einmal, allein durch die Säumniszuschläge, auf 10.000 Euro Schulden verdoppelt haben. Die Versicherung hätte ihn gleich in den Notlagentarif stufen können, hat es aber aus Kulanz nicht getan. Mittlerweile bekommt Marcel Hartz-IV. Das schützt ihn im Moment vor dem Notlagentarif, denn als „Sozialhilfeempfänger“ kann er in diesem Tarif nicht landen. Trotzdem steigen die Krankenkassenbeitragsschulden durch die Säumniszuschläge weiter, und trotzdem bekommt er Monat für Monat Mahnschreiben von der Versicherung, die ihn zur sofortigen Zahlung seiner Schulden auffordert und mit dem Notlagentarif droht.