Es gibt drei Wege, eine Rückstufung zu vermeiden: Versicherte können den Schaden zurückkaufen, sie können eine Police mit Rabattschutz abschließen oder von einem Vertrag mit Rabattretter profitieren.
Weg 1: Schadenrückkauf
Selber zahlen. Selbst zahlen. Vor allem bei kleinen Unfällen ist es häufig günstiger, den Schaden nicht vom Versicherer regulieren zu lassen, sondern aus eigener Tasche zu zahlen. Denn für die Rückstufung nach einem Unfall spielt es keine Rolle, wie hoch der Schaden insgesamt ausfällt. Egal ob es nur ein kleiner Kratzer für 200 Euro ist oder ein Totalschaden für 20 000 Euro: Wenn der Versicherer zahlt, stuft er den SF-Rabatt zurück. In unserem Onlinerechner wird der Grenzwert genannt, bis zu dem es günstiger ist, selbst zu zahlen. Sonst zahlt jemand über die folgenden Jahre hinweg insgesamt mehr an Zusatzbeitrag für die Versicherung als der Schaden gekostet hat. Liegt der Schaden dagegen über dem Grenzwert, sollte man die Regulierung dem Versicherer überlassen.
Sechs oder zwölf Monate Zeit. Ob sie selbst zahlen oder nicht, müssen Autofahrende nicht direkt nach dem Unfall entscheiden. In der Praxis ist es sogar besser, zunächst alles über die Versicherung laufen zu lassen. Die Entscheidung kann man später treffen. In den meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen steht, dass nach einem Unfall sechs oder zwölf Monate bleiben für einen „Schadenrückkauf“, oft auch bis zum Jahresende. In der Vollkasko gibt es aber auch Tarife ohne Schadenrückkauf. Die Versicherer informieren oft nur zu Schäden, die 1000 Euro nicht übersteigen.
Scherereien vermeiden. Die Versicherung in Vorleistung treten zu lassen, ist vor allem deshalb günstig, weil zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Schadenregulierung abschließt und zahlt, im Regelfall auch die Endsumme feststeht. Folgekosten, die eventuell direkt nach dem Unfall noch nicht absehbar waren, sind dann meist berücksichtigt. Damit sind Kunden und Kundinnen auf der sicheren Seite. Weiterer Vorteil: Sie müssen sich gar nicht erst mit eventuell überzogenen finanziellen Forderungen des Unfallopfers auseinandersetzen. Das ist dann Aufgabe der Versicherungsgesellschaft. Verlangen Geschädigte zu viel, lehnt sie dies ab. Notfalls geht sie dafür auch vor Gericht – auf eigenes Kostenrisiko. Außerdem bleiben auf diese Weise sechs Monate Zeit, um das Geld für den Rückkauf anzusparen.
Weg 2: Rabattschutz gegen Aufpreis
Schadenfreiheitsklasse versichern. Weil viele Betroffene sich über die teure Rückstufung nach einem Schaden ärgern, bieten die meisten Autoversicherungen einen Rabattschutz an. Das ist gewissermaßen eine Versicherung für die bereits erreichte SF-Klasse. Wer einen Unfall verursacht, muss keine Rückstufung des Vertrags hinnehmen, die Schadenfreiheitsklasse bleibt gleich. Dieser Schutz kostet allerdings einen zusätzlichen Aufschlag: oft 15 bis 25 Prozent des Jahresbeitrags. Das ist zwar viel, aber für die Kundschaft ein gutes Geschäft, meinen Fachleute. Denn für viele Versicherer ist der Rabattschutz insgesamt ein Minusgeschäft. Um die Kosten zu decken, müssten sie den Preisaufschlag eher bei 30 Prozent ansetzen, so die Fachleute.
Rabattschutz erschwert Wechsel. Einen Haken hat der Rabattschutz: Zwar bleibt nach einem Unfall die bisherige SF-Klasse dieselbe. Aber daran ist nur die jetzige Versicherung gebunden. Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter gilt der Rabattschutz nicht. Die neue Versicherung fragt die bisherige nach den Unfallschäden der vergangenen Jahre und lässt sich die bisherige die SF-Klasse mitteilen, ebenso den individuellen Schadenverlauf. Sie berücksichtigt dann den Unfall und kalkuliert den SF-Rabatt neu. Das Ergebnis ist in aller Regel eine Rückstufung – ganz so, als hätte es keinen Rabattschutz gegeben. Dann lohnt sich der Wechsel häufig nicht.
Rabatt mitnehmen. Es gibt aber auch Versicherer, die die günstige SF-Klasse anerkennen. Voraussetzung dafür ist häufig, dass man auch bei ihnen einen Rabattschutz abschließt. Wer wechseln will, sollte daher beim neuen Anbieter um Anerkennung der Sondereinstufung bitten. Mitunter verlangen die Kfz-Versicherer die Vorlage einer Bescheinigung des bisherigen Unternehmens.
Das müssen Führerscheinneulinge beachten. Für Neulinge gibt es meist keinen Rabattschutz. Viele Versicherungsgesellschaften setzen ein Mindestalter von 23 oder 25 Jahren voraus. Außerdem gewähren viele den Rabattschutz nur, wenn Versicherte mindestens in SF-Klasse 4 oder gar SF 6 sind – also schon seit mehreren Jahren unfallfrei gefahren sind.
Weg 3: Rabattretter
Beitragssatz bleibt gleich. Ähnlich wie der Rabattschutz funktioniert der Rabattretter: Dann erfolgt nach einem Unfall keine Beitragserhöhung. Anders als beim Rabattschutz wird beim Rabattretter die Schadenfreiheitsklasse zwar zurückgestuft, aber nur so weit, dass der prozentuale Beitragssatz erhalten bleibt. Den Rabattretter gibt es nur in den höchsten SF-Klassen – da sind die Prozentsätze gleich, oft 25 oder 30 Prozent.
Nur noch in alten Policen. Der Retter war bisher ein kostenloser Bonus, mit dem die Gesellschaften langjährig unfallfreie Versicherte belohnten – zusätzlich zum SF-Rabatt. In neuen Policen hingegen gibt es ihn kaum noch, eher bei alten Verträgen. Dann lohnt ein Wechsel des Versicherers nur, wenn der neue Vertrag Rabattschutz bietet und trotz des Aufpreises dafür preisgünstiger ist als der alte.
Nur einmal nutzbar. Nachteil des Rabattretters ist, dass er meist nur einmal genutzt werden kann. Danach ist er verbraucht. Nach einem Unfall gilt es daher abzuwägen, ob es vorteilhaft ist, diesen einmaligen Joker zu ziehen oder den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Dann taucht der Unfall in der individuellen Versicherungshistorie nicht auf. Die weiße Weste bleibt.
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