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Berlin – Eine Abfrage, Sammlung, Speicherung und Weiterleitung des individuellen Impfstatus durch Krankenversicherungen lehnen sowohl die Verbände der Krankenkassen als auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) ausdrücklich ab.
Im Zuge der politischen Diskussionen um die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht existieren Überlegungen, die gesetzliche und private Krankenversicherung entsprechend einzubinden.
Dazu erklärten die Kassenverbände und der PKV-Verband heute gemeinsam: „Dies ist eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Krankenversicherungen für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz darf nicht gefährdet werden.“
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übernahme einer Kontrollfunktion widerspreche diesem Prinzip fundamental. GKV und PKV dürften von ihren Versicherten nicht als „Impfpolizei“ wahrgenommen werden.
Den Impfstatus von etwa 66 Millionen volljährigen Bundesbürgern zu ermitteln, sei zudem nicht praktikabel. Diese Daten müssten die Krankenversicherungen erst komplett neu erfassen.
Hinzu kämen die Echtheitsprüfungen für die eingereichten Nachweise. Für Versicherte, die keine Nachweise einreichen, müssten die Daten an mehrere Hundert verschiedene Ordnungsämter gemeldet werden.
„Gesetzliche und private Krankenversicherungen unterstützen alle Aktivitäten, die Impfquote zu erhöhen“, betonen die Verbände. Die im Entwurf vorgesehene Pflicht, ihre Versicherten über das neue Gesetz, die Abläufe und Beratungsangebote aktiv zu informieren, entspreche ihrem Aufklärungsauftrag. Deshalb würde man die Impfkampagne der Bundesregierung nach besten Kräften unterstützen. © EB/aerzteblatt.de