Neues Urteil gegen PKV-Beitragserhöhung der Axa

Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2020 entschieden, dass private Krankenversicherer (PKV) Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen müssen. Sie müssen darlegen, welche der beiden Berechnungsgrundlagen im Vergleich zum Vorjahr sich verändert hat: die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit. Tun sie das nicht, können die Erhöhungen unwirksam sein.

Beim BGH-Urteil ging es um zwei Klagen, die sich gegen den Kölner Versicherer Axa richteten (Aktenzeichen: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Es folgten weitere Gerichtsurteile, die die Beitragserhöhungen der PKV-Anbieter kippten (DAS INVESTMENT berichtete).